Abrechnung mit der Krankenkasse und Anleiten von Angehörigen
Auf Verordnung Ihres behandelnden Arztes erbringen examinierte Pflegekräfte Behandlungspflegen. Diese werden von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Im Rahmen Ihrer Möglichkeiten leiten wir Sie bzw. Ihre Angehörigen auch an, die Behandlungspflege selbst zu übernehmen.
Für uns ist es eine besondere Herausforderung, auch in speziellen medizinischen Bereichen durch Fachkompetenz auf aktuellem Stand zu sein. Um gezielt auf Fragen aus dem häuslichen Bereich bezüglich medizinischer Versorgung, eingehen zu können, verfügen wir über Experten für Wundversorgung sowie Palliativfachkräfte.
Zur Behandlungspflege gehören: